Ruhestand & Vermögen · Lesezeit: 6 Minuten
Im Ruhestand ist die Altersvorsorge fertig? Für Ihr Kapital fängt die wichtigste Phase gerade erst an
Mit dem ersten Rentenbescheid ist die Altersvorsorge abgeschlossen — so denken die meisten. Das Sparen hat funktioniert, das Geld ist da, jetzt wird es ausgezahlt.
Rechnerisch beginnt in diesem Moment aber der längste Abschnitt überhaupt. Wer mit 65 in den Ruhestand geht, hat statistisch noch rund zwei Jahrzehnte vor sich. Zwei Jahrzehnte, in denen ein erheblicher Teil des Kapitals weiter angelegt bleibt — und in denen Kosten, Renditestruktur und Steuerlast unbemerkt weiterlaufen.
Genau diese Phase prüft fast niemand.
Was in der Auszahlungsphase tatsächlich passiert
Ein Vertrag, der ausgezahlt wird, verschwindet nicht. Bei einer Rentenversicherung bleibt das noch nicht ausgezahlte Kapital im Vertrag und wird dort weiter verwaltet — zu den Konditionen, die vor 20 oder 30 Jahren vereinbart wurden. Bei einem Wertpapierdepot laufen Depotgebühren und Fondskosten unverändert weiter, auch wenn nur noch entnommen wird.
Drei Dinge wirken in dieser Zeit gegeneinander:
Die Kosten laufen weiter. Verwaltungskosten einer älteren Rentenversicherung, Depotgebühren der Hausbank, laufende Fondskosten von 1,5 bis 2,5 Prozent im Jahr. Diese Beträge erscheinen auf keiner Abrechnung als Posten — sie werden intern verrechnet und mindern schlicht das, was übrig bleibt.
Die Anlage ist oft zu vorsichtig. Viele Verträge und Depots werden zum Rentenbeginn vollständig in sichere, niedrig verzinste Anlagen umgeschichtet. Bei einer Restlaufzeit von 20 Jahren ist das jedoch kein kurzer Zeitraum mehr, sondern ein mittelfristiger Anlagehorizont — der eine andere Struktur verträgt als ein Sparbuch.
Die Entnahmereihenfolge ist meistens ungeplant. Gesetzliche Rente, private Rentenversicherung, Depotentnahmen und Mieteinnahmen werden steuerlich unterschiedlich behandelt. In welcher Reihenfolge und in welcher Höhe Sie aus welchem Topf entnehmen, verändert Ihre jährliche Steuerlast spürbar. Die wenigsten haben diese Reihenfolge je bewusst festgelegt.
Eine Beispielrechnung
Was Kostenunterschiede über zwei Jahrzehnte bedeuten, lässt sich schlecht schätzen und leicht ausrechnen.
Angenommen, ein verbleibendes Kapital von 180.000 Euro trägt Gesamtkosten von 1,8 Prozent jährlich — ein Wert, der bei älteren Verträgen in Kombination mit aktiv gemanagten Fonds durchaus vorkommt. Das sind 3.240 Euro pro Jahr.
Sinken dieselben Kosten auf 0,4 Prozent, bleiben 720 Euro. Die Differenz beträgt 2.520 Euro jährlich. Über 20 Jahre und mit Verzinsung des eingesparten Betrags summiert sich das auf einen Betrag in der Größenordnung von 65.000 Euro.
Wichtig: Das ist eine Beispielrechnung, keine Zusage. Ob und in welcher Höhe sich in Ihrem Fall etwas ändern lässt, hängt vollständig von Ihren konkreten Verträgen ab. Manche Verträge sind gut aufgestellt. Nur weiß man das erst, wenn man nachgesehen hat.
Was sich im Ruhestand noch ändern lässt — und was nicht
Ehrlicherweise gilt: Nicht alles ist nach Rentenbeginn noch beweglich. Eine bereits verrentete Police mit garantierter Leibrente ist eine getroffene Entscheidung. Wer eine Sofortrente abgeschlossen hat, kann diese in aller Regel nicht rückgängig machen.
Beweglich ist dagegen häufig mehr, als angenommen wird:
- Wertpapierdepots und Fondssparpläne lassen sich jederzeit kostengünstiger und breiter aufstellen
- Kapitalauszahlungen, die noch nicht angelegt sind, können strukturiert statt auf dem Tagesgeldkonto geparkt werden
- Verträge mit aufgeschobenem Rentenbeginn haben oft noch offene Wahlrechte
- Die Entnahmereihenfolge über mehrere Einkunftsarten lässt sich fast immer optimieren
- Fragen der Weitergabe an die Familie sind selten durchdacht — und steuerlich oft der größte Hebel überhaupt
Der sinnvolle erste Schritt
Bevor über Veränderungen gesprochen wird, braucht es eine Bestandsaufnahme. Drei Fragen genügen für den Anfang:
- Was kostet Ihr Vertrag oder Depot tatsächlich pro Jahr — nicht laut Prospekt, sondern in Summe?
- Wie ist das noch nicht ausgezahlte Kapital heute angelegt?
- Aus welchen Töpfen entnehmen Sie in welcher Reihenfolge?
Wer diese drei Fragen beantworten kann, weiß, ob Handlungsbedarf besteht. Wer sie nicht beantworten kann, weiß es nicht — und das ist der häufigere Fall.
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